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Hinweise zum Online-Einreichformular:

Mit Ausfüllen des Online-Formulars kann EINE Rechnung eingereicht werden. Für jede weitere Rechnung muss ein neues Online-Formular ausgefüllt werden.

Jede:r Ansuchensteller:in muss einmal jährlich das Online-Ansuchenformular ausgefüllt und unterzeichnet übermitteln - das kann entweder in digitaler Form direkt im Online-Formular mit Bestätigung im Unterschriftenfeld sein oder in analoger Form durch zusätzliches Hochladen des ausgedruckten und gescannten Ansuchenformulars erfolgen.

Bei Angabe einer finanziellen Bedarfslage ist das Einkommen durch Nachweise einmalig pro Kalenderjahr im Rahmen des Online-Einreichformulars zu übermitteln.

E-Mail-Adresse
Wurde das Online-Einreichformular in diesem Kalenderjahr bereits ausgefüllt?
Das Einreichformular ist einmal jährlich auszufüllen sowie dann, wenn sich Daten wie die Adresse oder die Bankverbindung geändert haben.
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