Zu sehen sind die ersten Seiten des Schreibens an das BMASGPK.

Stellungnahme und Informationsbegehren zur “flächendeckenden Versorgung”

Energiesparende Zusammenfassung

“Flächendeckende Versorgung” für ME/CFS-Betroffene

Am 6.10.2025 erfolgte die Beantwortung 2641/AB der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die parlamentarische Anfrage 3119/J zur Versorgungslage von ME/CFS-Betroffenen. Sie sieht in dieser die Versorgung für ME/CFS-Betroffene als “flächendeckend sichergestellt”.

Begründet wird dies damit, dass es Verträge mit Vertrags(fach-)ärzt:innen zur Abrechnung mit den Krankenversicherungsträgern gebe – als wäre die theoretische Möglichkeit zur Abrechnung bereits mit tatsächlicher Versorgung gleichzusetzen. Gleichzeitig wird eingeräumt, dass bei „komplexen Erkrankungsfällen“ eine weiterführende Abklärung in spezialisierten Ambulanzen notwendig sein könne – die aber nicht existieren.

Der Realitätscheck: Was es (nicht) gibt

Die ÖG ME/CFS zeigt seit 2020 den Bedarf auf und fordert seit 2021 insbesondere die Schaffung interdisziplinärer, spezialisierter Versorgungszentren. Solche dringend benötigten Spezialambulanzen mit ME/CFS-Expertise wurden seitens Entscheidungsträger:innen jedoch bislang nicht umgesetzt. Betroffene finden weder im öffentlichen, noch im niedergelassenen Bereich Versorgungsstrukturen, die eine fundierte ME/CFS-Diagnostik oder Behandlung ermöglichen. Die wenigen engagierten Ärzt:innen mit Erfahrung in diesem Bereich arbeiten fast ausschließlich privat, sind vom Patient:innenandrang überlastet und haben deshalb entweder jahrelange Wartelisten oder Aufnahmestopp. Betroffenen bleibt damit der Zugang zu jeglicher Versorgung verwehrt.

Dass Abrechnungsmöglichkeiten existieren, bildet einen theoretischen Rahmen für die Erbringung von Leistungen. Dadurch wird aber nicht gewährleistet, dass ein entsprechendes Angebot tatsächlich existiert. Auch ist die Abgeltung kassenärztlicher Leistungen derart niedrig, dass sie die komplexe Diagnostik und Versorgung von ME/CFS nicht im Ansatz abbildet und keinen Anreiz setzt, die betreuungsintensiven Patient:innen zu versorgen.

Schreiben und Informationsbegehren an das BMASGPK

Aufgrund der Anfragebeantwortung, die an der Realität der Betroffenen vorbei geht, haben wir uns daher mit einem Schreiben an das BMASGPK gewandt und die Patient:innensicht dargelegt:

Ergänzend dazu wurde ein Informationsbegehren eingebracht:

Ausblick: Wie es weiter geht

Nun bleibt die Beantwortung unseres Informationsbegehrens sowie eine inhaltliche Stellungnahme des BMASGPK abzuwarten. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ist das Ministerium zur Auskunft verpflichtet, sofern kein gesetzlicher Geheimhaltungsgrund vorliegt. Parallel dazu bereiten wir eine digitale Protestaktion vor, um der Dringlichkeit der Anliegen Nachdruck zu verleihen. Denn leider zeigt sich auch zu Beginn dieser Legislaturperiode: Es braucht wiederholte Hinweise und öffentlichen Druck, damit die Situation von ME/CFS-Betroffenen als das erkannt wird, was sie ist – ein dringendes gesundheitspolitisches Handlungsfeld. Dazu brauchen wir die Unterstützung aller Betroffenen und ihrer Angehörigen – wir melden uns in Bälde mit weiteren Informationen dazu.

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